Klärschlamm fällt bei der Reinigung von Abwasser an und ist gleichzeitig eine Nährstoff- und Schadstoffsenke.
Trotz seiner Abfalleigenschaft ist er daher eine wertvolle Ressource, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genutzt werden soll.
Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung von 2017 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen für eine künftige Phosphorrückgewinnungspflicht für große Kläranlagen (> 50.000 Einwohnerwerte) aus dem Klärschlamm und aus Klärschlammaschen.
Durch die gleichzeitige Einschränkung der landwirtschaftlichen Ausbringung im Düngemittelrecht rückt daher für die Betreiber von großen Kläranlagen zunehmend die thermische (Vor-) Behandlung in den Vordergrund.
Aus den verschiedenen Verwertungswegen und Verordnungen ergeben sich unterschiedlichste Anforderungen an die Analytik – hier ist Kompetenz von Experten gefragt.
Mit jahrzehntelanger Erfahrung steht Ihnen SGS im Bereich der Analytik und Probenahme von Klärschlamm und Abwasser bundesweit zur Seite und gemeinsam entwickeln wir Lösungen für Ihren Verwertungsweg im Einklang mit den geltenden Verordnungen.
Neben den Analysen der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung können wir sämtliche Anforderungen Ihrer lokalen Entsorger auf höchstem Qualitätsniveau erfüllen – bestätigt durch die DAkkS und unsere Akkreditierung nach DIN EN ISO/ IEC 17025.
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