REACH - Zusammen mit der SGS eine sichere Zukunft erreichenRegistrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien
REACH: Überblick und Zeitschiene (PDF) Welche REACH Pflichten treffen auf mein Unternehmen zu?
Jedes Unternehmen muss für sich klären, welche Vorschriften der REACH Verordnung für seine Tätigkeiten zutreffend sind:
SVHC-Kandidatenliste (PDF) Wann müssen Sie registrieren?
Die Fristen zur Registrierung von Phase-in Stoffen erstrecken sich über einen Zeitraum von bis zu 11 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung. Es ist daher entscheidend die zutreffenden Fristen zu ermitteln. Die vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008 laufende Vorregistrierung ermöglicht die Inanspruchnahme von Übergangsfristen und somit Befreiung von sofortiger Registrierungsverpflichtung. Was müssen Sie als nachgeschalteter Anwender tun?
Was könnte Sie noch betreffen?EU Hersteller und Importeure müssen Stoffe in ihren Erzeugnissen der EU Chemikalien Agentur (ECHA) melden, wenn es sich um besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: substances of very high concern) handelt, die im Erzeugnis in einem Volumen ab 1 t pro Kalenderjahr und in einer Konzentration von mehr als 0.1% w/w im Erzeugnis/Artikel enthalten sind. (Vorhergehendes gilt, wenn die Exposition von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff noch nicht für diese Verwendung registriert wurde.) Für besonders besorgniserregende Stoffe kann frühestens ab Juni 2009 zusätzlich ein Zulassungsverfahren notwendig werden. Bis dahin gelten wie bisher die Beschränkungen und Verbote der Chemikalien Verbotsverordnung. REACH Fristen (gemäß BDI)![]() Wieso eine Zusammenarbeit mit SGSSGS INSTITUT FRESENIUS verfügt über die Spezialisten, die erforderlichen akkreditierten Labore und das notwendige Know-how, um Sie bei der Einhaltung von Ihren REACH Pflichten kompetent zu unterstützen.Wir haben langjährige Erfahrung mit Testverfahren zur Überprüfung von Chemikalien auf Abbaubarkeit, Ökotoxikologie, Umweltverhalten und sind im Bereich der in-vitro Ersatzmethoden aktiv. SGS Institut Fresenius führt seit 1992 GLP Studien zur Registrierung von Chemikalien, Bioziden, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch. Des Weiteren steht Ihnen die SGS z.B. bei der Charakterisierung Ihrer Stoffe oder bei einem Screening für Erzeugnisse im Hinblick auf zulassungbedürftige Substanzen zur Seite. Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie sich die notwendige Unterstützung rechtzeitig, um eine fristgerechte Abwicklung Ihrer Anforderungen, vor allem in Hinsicht auf den Stoffsicherheitsbericht (CSR: Chemical Safety Report) zu gewährleisten. Ihre Ansprechpartner SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH REACH Abteilung Goerzallee 305a 14167 Berlin t: +49 (0)30 847 18-271 f: +49 (0)30 847 18-150 Senden Sie uns Ihre Anfrage mit dem Kontaktformular. Wichtige Informationen zum downloadenSVHC-Kandidatenliste (PDF) REACH: Überblick und Zeitschiene (PDF) Teilnahme im SIEF (PDF) Stoff-Identifizierung nach der REACH -Verordnung (PDF) |
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