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REACH

Verbraucherinformationen
REACH
  Globale REACH Dienstleistungen von SGS
  REACH in der Automobilindustrie

REACH - Zusammen mit der SGS eine sichere Zukunft erreichen

Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien


Wen betrifft REACH?
Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Stoffen obliegt seit Inkrafttreten der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ am 1. Juni 2007 ALLEN Akteuren in der Lieferkette. REACH betrifft Hersteller, Importeure, Händler und die sogenannten nachgeschalteten Anwender. Auch nicht-EU Hersteller müssen sich mit REACH auseinandersetzen, wenn sie zukünftig innerhalb der EU vermarkten wollen. Nach dem Grundsatz „No data, no market“ dürfen Stoffe als solche, Stoffe in Zubereitungen oder bestimmte Stoffe in Erzeugnissen nur dann in der Europäischen Union vermarktet werden, wenn sie bei der zuständigen Chemikalien Agentur ECHA in Helsinki über die zentrale Datenbank registriert wurden.



REACH: Überblick und Zeitschiene (PDF)

Welche REACH Pflichten treffen auf mein Unternehmen zu?


Welche Pflichten birgt die SVHC-Kandidatenliste?


Wann müssen Sie registrieren?


Was müssen Sie als nachgeschalteter Anwender tun?


Was könnte Sie noch betreffen?


REACH Fristen (gemäß BDI)


Wieso eine Zusammenarbeit mit SGS?


Ihre Ansprechpartner

SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
REACH Abteilung
Goerzallee 305a
14167 Berlin

t: +49 (0)30 847 18-271
f: +49 (0)30 847 18-150

Senden Sie uns Ihre Anfrage mit dem Kontaktformular.

Wichtige Informationen zum downloaden


 
 

 
 

 
Nützliche REACH Info Links

REACH Helpdesk BAuA
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
www.reach-helpdesk.de

BDI (Bundesverband der deutschen Industrie)
www.reach.bdi.info

ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) Homepage
www.echa.europa.eu
 

 
Mehr Sicherheit für Ihre Erzeugnisse:

ECHA setzt in REACH neue Maßstäbe für besonders besorgnis-erregende Stoffe (SVHC) 

SVHC-Kandidatenliste 
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