Die bundesweit gültige Trinkwasserverordnung wurde zuletzt am 20. Dezember 2019 novelliert. Gemäß § 15 der Trinkwasserverordnung dürfen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme nur noch von nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Profitieren Sie deshalb von der langjährigen Erfahrung unserer Spezialisten in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Roh- und Trinkwasser.
Aus diesem Grund möchten wir Sie herzlich einladen, an unserem Sachkundelehrgang Probenahme von Trinkwasser teilzunehmen.
In unserem eintägigen Lehrgang machen wir Sie mit den gesetzlichen und fachlichen Grundlagen vertraut, Sie wenden Probenahmetechniken in der Praxis an und dokumentieren Ihr Wissen in einem Abschlusstest. Der Lehrgang schult die von Fachbehörden und deutscher Akkreditierungsstelle (DAkkS) vorgegebenen Mindestinhalte. Mit Ihrer erfolgreichen Teilnahme erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die behördlich anerkannte Probenahmetätigkeit.
Probenehmer von Prüflaboratorien, Gesundheitsämter, Sanitärunternehmen, Messdienstunternehmen, Stadtwerke, Ingenieurbüros, Servicedienstleister, Fachpersonal Wasserhygiene und Facility Management.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Lehrgangsunterlagen sowie eine Tagesverpflegung.
Anmeldeschluss ist sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn.
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Angebote für Inhouseschulungen erhalten Sie auf Anfrage.
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SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
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