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Sicherung von Menschenrechten und Umweltschutz durch das
Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG)

Die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) in Deutschland hat ihren Hintergrund in der Notwendigkeit, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen entlang globaler Lieferketten zu bekämpfen. In vielen Branchen sind Unternehmen auf komplexe und oft international verteilte Lieferketten angewiesen, in denen Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Umweltauswirkungen oft vernachlässigt werden.

Das Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette auf mögliche Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.

Sie haben Fragen zum LkSG?

Unser LkSG-Tool für die effektive Risikobewertung Ihrer Lieferanten

Mit unserem intuitiven IT-basierten LkSG-Tool können Sie eine detaillierte Risikobewertung Ihrer Lieferanten durchführen und erhalten umfassende Informationen über Arbeitsbedingungen, Umweltauswirkungen und die Einhaltung sozialer Standards in Ihren Lieferketten.

Nutzen Sie die Vorteile unseres LkSG-Tools bei der Lieferantenbewertung:

Kostenersparnis

Mit dem SGS Tool bieten wir Unternehmen eine äußerst wirtschaftliche Möglichkeit zur Durchführung von Risikobewertungen ihrer Lieferanten. Dank unserer IT-gestützten Lösung können Sie den Zeitaufwand für solche Bewertungen erheblich reduzieren, was zu einer Einsparung wertvoller interner Ressourcen führt.

Zukunftsorientiert

Unser Tool hilft Ihrem Unternehmen nicht nur dabei, die Anforderungen des deutschen LKSG zu erfüllen, sondern auch die erweiterten Anforderungen der Europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu erfüllen, sobald diese in der EU umgesetzt wird.

Unterstützung beim Onboarding Ihrer Lieferanten

Wir wissen, dass der Onboarding-Prozess von Lieferanten sehr mühsam und zeitaufwändig sein kann. Auf Wunsch übernehmen wir gerne diese Aufgabe für Sie. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten alle relevanten Informationen zur Registrierung und Durchführung der Eigenbewertung erhalten.

Weltweites Netzwerk

Sollten einige Ihrer Lieferanten ein erhöhtes Risiko aufweisen, können Sie auf das weltweite SGS Netzwerk an qualifizierten Auditoren zugreifen. Ein Vor-Ort Audit kann wichtige Erkenntnisse liefern um Risiken besser einschätzen und managen zu können.

Zusätzliche Dienstleistungen

Neben der Durchführung von Audits, bieten wir auf Anfrage zusätzliche Dienstleistungen an, wie z.B. tiefergehende Analysen der identifizierten Risiken, Trainings, Workshops, Zertifizierungen und individuelle Beratung.

Individuell anpassbare Dashboards

Unser Tool erlaubt es Ihnen, Risiken nach einzelnen Lieferanten als auch nach spezifischen Kriterien wie Ländern, Branchen und Produkten zu kategorisieren und übersichtlich in individuell anpassbaren Dashboards darzustellen.

Sie möchten mehr zum LkSG wissen?

Lieferanten aufgepasst: Das LkSG-Tool von SGS bietet folgende Vorteile für Sie als Lieferanten

  • Das LkSG-Tool bietet nicht nur Unterstützung für Unternehmen bei der Risikobewertung ihrer Lieferanten, es kann auch proaktiv von Lieferanten selbst genutzt werden.
  • Die eigenständige Nutzung des Tools ermöglicht es Lieferanten, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und präventive Maßnahmen zur Risikominderung einzuleiten, bevor ernsthafte Probleme auftreten.
  • Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die eine Vielzahl anderer Firmen beliefern. Durch die Bereitstellung der Ergebnisse ihrer Risikobewertung für ihre Kunden können sie redundante Risikobewertungen für jeden einzelnen Kunden vermeiden.
  • Diese proaktive Herangehensweise spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern stärkt auch das Vertrauen ihrer Kunden in ihr Engagement zur Einhaltung des LkSG.
Lernen Sie die Vorteile des LkSG-Tools von SGS kennen.

Für welche Unternehmen gilt das LkSG?

Das LkSG gilt für Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben und ab dem Jahr 2023 mehr als 3000 Mitarbeiter beschäftigen. 2024 wurde das Gesetz auch auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Unternehmen dieser Größe sind verpflichtet, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beachten, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte, Umweltschutz und soziale Standards.

Die Etablierung eines Risikomanagementsystems ist obligatorisch

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ein geeignetes Risikomanagementsystem zu etablieren.

Dieses System sollte in der Lage sein, potenzielle Risiken wie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren.

Darüber hinaus fordert das LkSG, dass Unternehmen entsprechende Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken entwickeln und umsetzen. Ein effektives Risikomanagementsystem ist somit nicht nur ein Mittel zur Einhaltung des Gesetzes, sondern es trägt auch dazu bei, die Standards für Menschenrechte zu verbessern und nachhaltigere Lieferketten zu fördern.

Trainings rund um das LkSG

Trainings zu Nachhaltigkeit & ESG

Bleiben Sie bei Nachhaltigkeitsthemen immer uptodate! Mit unseren Schulungen in der SGS Academy.

Hier die passende Schulung finden!

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SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Heidenkampsweg 99
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t. +49 40 30101 313