Das technische Regelwerk – Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), stellt die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen dar. Die Technischen Regeln haben u. a. das Ziel, einheitliche Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (Boden, Straßenaufbruch, Bauschutt, Gießereisande etc.) aufzustellen. Grundsätzlich wird in Analytik und Bewertung zwischen Bodenaushub (LAGA Boden) und Bauschutt (LAGA Bauschutt) unterschieden.
SGS INSTITUT FRESENIUS führt im Rahmen seiner Dienstleistungsangebote umfangreiche abfallrechtliche Untersuchungen gemäß Abfallablagerungsverordnung sowie Deponieverordnung auf der Basis der gesetzlich gültigen DIN-Vorschriften durch. Hierbei können mehr als 100 Einzelparameter untersucht werden.
Anhand von den Zuordnungswerten Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und Z 2 an Feststoff- und Eluatparametern werden die Möglichkeiten für den Wiedereinbau von mineralischen Reststoffen in Abhängigkeit von den hydrogeologischen Gegebenheiten am Ablagerungsort festgelegt.
SGS INSTITUT FRESENIUS verfügt über ein akkreditiertes Prüflaboratorium. Eine entsprechende Begutachtung ist durch die Überwachungsorganisation DAP – Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH durchgeführt worden. Mit der Akkreditierung ist unser Prüflabor berechtigt, folgende Tätigkeiten auszuführen: ausgewählte physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser, Schlamm, Sedimenten, Abfall und Stoffen zur Verwertung und Beseitigung sowie Probenahme von Schlämmen und Sedimenten, Abfall und Stoffen zur Verwertung und Beseitigung.
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