Klärschlamm enthält wertvolle Nährstoffe und kann durch die Verwertung in der Landwirtschaft knappe Ressourcen schonen, da einerseits weniger Mineraldünger benötigt wird, andererseits Deponieraum eingespart werden kann.
Klärschlamm stellt aber auch eine Schadstoffsenke für einen großen Teil der über das Abwasser transportierten persistenten Schadstoffe dar und kann somit bei der Ausbringung in die Landwirtschaft für eine großflächige Ausbreitung dieser Schadstoffe sorgen.
Der Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Aufbringung nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird.
Klärschlamm darf zum Aufbringen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden nur abgegeben oder dort aufgebracht werden, wenn in Abständen von längstens sechs Monaten die Proben auf die Gehalte an
untersucht werden.
Alle 2 Jahre muss der Klarschlamm auch nach Dioxine und PCB’s untersucht werden.
Bodenuntersuchungen sind im Abstand von 10 Jahren zu wiederholen. Zusätzlich zu der Klärschlammuntersuchung kommt die Analyse des Schwermetalls.
Boden- und Klärschlammuntersuchungen können z. B. im Rahmen der Klärschlammverordnung vorgegeben sein oder auch bei der Verdachtsflächenuntersuchung im Altlastenbereich.
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