Die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer – und somit der Aufrechterhaltung der Produktivität der Mitarbeiter – liegt im ureigensten Interesse eines Unternehmens und wird darüber hinaus vom Gesetzgeber (Gefahrstoffverordnung § 9) für Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen gefordert.
SGS INSTITUT FRESENIUS ist einer der wenigen unabhängigen Labordienstleister in Deutschland mit einer von der DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH) zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes akkreditierten Messstelle (Registrier-Nr. DAP-PL-2566) zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen und damit der ideale Ansprechpartner für alle Fragen des Arbeitsschutzes.
Die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer – und somit der Aufrechterhaltung der Produktivität der Mitarbeiter – liegt im ureigensten Interesse eines Unternehmens und wird darüber hinaus vom Gesetzgeber (Gefahrstoffverordnung § 9) für Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen gefordert.
Wir führen für Ihr Unternehmen die Beprobung und Analytik der arbeitsrechtlich relevanten Gefahrstoffe durch und geben eine Beurteilung über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderung (TRGS 402/403) ab. Zusätzlich können wir aufgrund unseres Erfahrungsschatzes Lösungsansätze bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen liefern.
Datenblatt Arbeitssicherheit (PDF)
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