Pflanzenschutzmittel werden vielfältig in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollen Ernteverluste durch Schädlingsbefall verhindern, die Qualität von pflanzlichen Produkten sichern oder das Wachstum von Unkräutern mindern. Als Hersteller oder Händler von Lebensmitteln möchten Sie wissen, ob Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Ihren Produkten enthalten sind. Sie müssen sicherstellen, dass die nachgewiesenen Pestizide den rechtlichen Vorgaben in der EU und in Deutschland entsprechen.
Für zahlreiche Pestizidwirkstoffe und deren Metaboliten beziehungsweise Abbauprodukten sind in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG) geregelt, die bei Anwendung dieser Substanzen strikt einzuhalten sind. Die nationalen Regelungen der Rückstands-Höchstmengenverordnung umfassen weitere Substanzen wie Herbizid-Safener und Synergisten.
Neben der Einhaltung der Pestizidhöchstgehalte in konventioneller Ware gewinnt die Prüfung von Erzeugnissen aus kontrolliert biologischem Anbau an Aktualität. Die rechtliche Beurteilung solcher Produkte erfolgt gemäß der EU-ÖKO-Verordnung sowie auf Basis der spezifischen Toleranzwerte von nationalen und internationalen Öko-Verbänden.
Die Begriffe Pflanzenschutzmittel und Pestizide werden häufig synonym verwendet. Die chemischen oder biologischen Wirkstoffe werden vielfältig als Insektizide, Herbizide, Akarizide, Wachstumsregulatoren oder auch Fungizide eingesetzt. Neben den bekannten Arten an Pestiziden gibt es noch viele weitere, wie zum Beispiel Biozide, Nematizide oder Keimhemmungsmittel.
Neben der Akkreditierung nach DIN EN ISO ISO / IEC 17025 gehört die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen zu einem wesentlichen Bestandteil unserer Qualitätssicherung. Das Pestizidlabor von SGS Institut Fresenius nimmt jährlich an einer Vielzahl solcher Leistungstests von verschiedenen anerkannter Anbietern teil, ebenso am QS-Laborkompetenztest, Laborvergleichsuntersuchungen und dem BNN-Ringversuch. Die aktive Zusammenarbeit in Gremien und Verbänden dient der Harmonisierung von Methoden, der Etablierung neuer Verfahren und dem Austausch zu komplexen rechtlichen Fragen.
Bei SGS Institut Fresenius bieten Ihnen erfahrene Prüfer eine qualitativ hochwertige Rückstandsanalytik sowie eine rechtliche Bewertung nach europäischem oder deutschem Lebensmittelrecht für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion und des Lebensmittelhandels an. Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei allen Fragestellungen zur Analytik von Pestiziden.
Mit folgenden Methoden garantiert SGS Institut Fresenius umfassende Pestizidanalytik von Obst, Gemüse, Tee, Kräutern, Gewürzen, Trockenfrüchten, Getreide, Hülsenfrüchten, Nüssen, Speiseöl sowie fettreichen oder tierischen Produkten:
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Im September 2021 trat ein neuer GB-Standard in Kraft. Dieser definiert zulässige Höchstmengen für 564 Pestizide in Lebensmitteln, die auf dem chinesischen Markt verkauft werden sollen. Der Standard GB2763-2021 ersetzt den Standard von 2019. Die neue Version enthält zusätzlich 81 Pestizide. Rückstandshöchstgehalte wurden auch für einige Pestizide festgelegt, die in China nicht registriert sind, aber in eingeführten Erzeugnissen vorkommen können.
Für tierische Produkte sowie pflanzliche Fette und Öle wurden deshalb neue Nachweisverfahren in unseren Laboren etabliert. Lebensmittelherstellern, die ihre Produkte nach China exportieren wollen, bieten unsere Labore ein umfassendes Analysenspektrum, das den Vorgaben des neuen GB Standards entspricht.
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