Unsere Mitarbeiter des ChemRegulations Teams unterstützen Sie gerne bei Fragen und Projekten unterschiedlicher Themengebiete wie zum Beispiel zu REACH, der CLP Verordnung, oder toxikologischen und Gefahrstoff relevanten Fragestellungen, mit Ihrer Expertise und Erfahrung.
Nach der Stellungnahme vom Verband der Automobilindustrie wird REACH die Automobilindustrie fordern, indem Ersatzstoffe für vom Markt genommene Chemikalien notwendig, Notifizierung von bestimmten Substanzen in Artikeln (Erzeugnissen) und Kommunikation innerhalb der Lieferkette erforderlich werden.
Der von der Automobilindustrie erstellte Leitfaden erläutert die wichtigsten REACH-Pflichten und Aufgaben und soll die Kommunikation in der Lieferkette erleichtern.
Mit dem Leitfaden wird eine synchronisierte und koordinierte Vorgehensweise zu den Aktivitäten der Automobilindustrie insgesamt angestrebt.
Stellen Sie einen reibungslosen Ablauf Ihrer Produktion auch unter den Anforderungen der REACH-Verordnung sicher. Überprüfen Sie, ob aufgrund der Verordnung für Ihre Produkte Registrierungs-, Notifizierungs- oder Informationspflichten bestehen. Verfolgen Sie auch die Fortentwicklung der nach Artikel 59 Abs. 1 REACH erstellten Liste der sogenannte besorgniserregenden Stoffe/SVHC (Stand Okt. 2008: 15 Stoffe), sowie die geltenden Anforderungen gem. Artikel 7 Abs. 2 REACH (Meldepflicht SVHC).
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte dem Begriff des Erzeugnisses gemäß der Definition des Artikels 3 Nr. 3 REACH entspricht. Handelt es sich dabei um Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, enthaltene Stoffe bestimmungsgemäß freizusetzen (Artikel 7 Abs. 1 REACH), so sind Sie von der Registrierungspflicht betroffen. Für Komponenten für die Automobilindustrie sollten die relevanten Daten in die IMDS Datenbank eingepflegt werden.
SGS INSTITUT FRESENIUS verfügt über die Spezialisten, die erforderlichen akkreditierten Labore und das notwendige Know-how, um Sie bei der Einhaltung von Ihren REACH Pflichten kompetent zu unterstützen.
Wir haben langjährige Erfahrung mit Testverfahren zur Überprüfung von Chemikalien auf Abbaubarkeit, Ökotoxikologie, Umweltverhalten und sind im Bereich der in-vitro Ersatzmethoden aktiv. SGS Institut Fresenius führt seit 1992 GLP Studien zur Registrierung von Chemikalien, Bioziden, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch. Des Weiteren steht Ihnen die SGS z.B. bei der Charakterisierung Ihrer Stoffe oder bei einem Screening für Erzeugnisse im Hinblick auf zulassungbedürftige Substanzen zur Seite.
Wir beraten Sie gerne und sichern Ihnen die notwendige Unterstützung rechtzeitig zu, um eine fristgerechte Abwicklung Ihrer Anforderungen, vor allem in Hinsicht auf den Stoffsicherheitsbericht (CSR: Chemical Safety Report) zu gewährleisten.
REACH: Überblick und Zeitschiene für die Automobilindustrie (PDF)
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