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News-Archiv: Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln

Verbraucherinformationen
 

Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln

Taunusstein, 07. April 2008


Die SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH hat endgültig die GEP-Anerkennungsbescheinigung über die Wirksamkeitsprüfungen von Pflanzenschutzmitteln erhalten.

Seit dem 13.03.2008 darf die SGS-IF als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Richtlinie 91/414 EWG fungieren.Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel müssen unter anderem Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt werden. Zweck dieser Prüfungen ist der Nachweis der Wirksamkeit. Denn nur wenn die Wirksamkeit bewiesen ist (ggf. auch im Vergleich mit schon auf dem Markt vorhandenen Mitteln) und die Notwendigkeit jenes Stoffes in der landwirtschaftlichen Praxis eindeutig ist, kann eine Zulassung erfolgen.

Kontakt
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
Agrochemicals
Andreas Rath
Raboisen 28
D-20095 Hamburg

Tel +49 40 30101-716
Fax +49 89 1250406 8716

E-mail: andreas.rath@sgs.com



GEP-Annerkennungsbescheinigung
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