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News-Archiv: Sind Ihre Produkte frei von Schadstoffen, wie beispielsweise von Toluol?

Verbraucherinformationen
 

Sind Ihre Produkte frei von Schadstoffen, wie beispielsweise von Toluol?

Taunusstein, 25. Juni 2007


Klebstoffe sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: Sowohl im Haushalt als auch im DIY-Bereich dienen sie in erster Linie dazu, unterschiedlichste Materialien miteinander zu verbinden. Ebenso häufig im privaten Einsatz sind Sprühfarben. Die Problematik: sowohl Klebstoffe als auch Sprühfarben können gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe wie beispielsweise das Lösemittel Toluol enthalten. Um dieses zu vermeiden, wurde Mitte 2006 eine aktuelle Verschärfung der Bestimmungen vom Gesetzesgeber initiiert, die jetzt in Kraft tritt:
Am 19.7.2006 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 die Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verkündet. Sie betrifft, neben Herstellungs- und Verwendungsverbote für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,2,4-Trichlorbenzol, die Verwendung des gesundheits- und umweltgefährlichen Lösemittels Toluol zur Herstellung von Klebstoffen und Sprühfarben.
Toluol und Zubereitungen mit einem Massegehalt von 0,1 % oder mehr Toluol dürfen ab dem 15. Juni 2007 nicht in Klebstoffen und Sprühfarben, die für die Abgabe an den privaten Endverbraucher bestimmt sind, verwendet werden.
Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf Produkte, die im Do-it-yourself-Bereich verwendet werden. Für industrielle und gewerbliche Zwecke dürfen weiterhin Klebstoffe und Sprühfarben, mit einem Toluolgehalt von 0,1 % oder mehr, angeboten werden. Der Grund: Für die dortigen Verwendungen stehen noch nicht in jedem Fall adäquate Ersatzprodukte zur Verfügung.
Als Händler von Sprühfarben oder Klebstoffen für private Verbraucher sollten Sie kontrollieren, ob diese Produkte Toluol enthalten. Eine Informationsquelle ist das Sicherheitsdatenblatt. In Abschnitt 2 muss Toluol allerdings nur ab einer Konzentration von 1 % angegeben werden. Sicherheit bietet erst die Analyse durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
SGS INSTITUT FRESENIUS bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Produkte auf Toluol sowie weitere gesundheitsbedenkliche oder gesetzlich reglementierte Gefahrstoffe zu untersuchen. Dazu verfügt SGS INSTITUT FRESENIUS neben einer hochmodernen Technik über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Schadstoffanalytik in unterschiedlichen Produkten.
Ziehen Sie zur Absicherung Ihrer Produkte SGS INSTITUT FRESENIUS bereits vor der Beanstandung zu Rate. Als akkreditierter Partner helfen wir Ihnen gern. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Kontakt:
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
Consumer Testing Services - Spezielle Analytik
Herr Jochen Ballach
Im Maisel 14
D-65232 Taunusstein
Germany

Tel: +49 (0) 6128 - 744 - 117
Fax: +49 (0) 6128 - 744 - 205

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