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News-Archiv: REACH Registrierung und CLP-Notifizierung: Verpassen Sie nicht die Fristen für 2010/11!

Verbraucherinformationen
 

REACH Registrierung und CLP-Notifizierung: Verpassen Sie nicht die Fristen für 2010/11!

Taunusstein, den 21. September 2010


Neben der REACH Registrierungsfrist am 30. November 2010 rückt auch die Frist für die CLP- Notifizierung (zur Einstufung & Kennzeichnung von Chemikalien) immer näher.

Die REACH Registrierungsfrist betrifft Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, wenn diese:

  • in Mengen von 1.000 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden

  • als kanzerogen, mutagen oder reprotoxisch eingestuft sind und in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden

  • die als sehr toxisch für die aquatische Umwelt eingestuft sind und in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden.


Auch wenn Sie sich an gemeinsamen Dossiers im SIEF beteiligen, müssen Sie Ihre Stoffe analytisch identifizieren lassen.

Sollten Sie nicht im Besitz der entsprechenden Stoff ID Daten sein, können wir Sie bei der Generierung der Daten unterstützen. Bei der Erstellung Ihres individuellen Dossiers helfen wir Ihnen ebenfalls gerne.

Alle Stoffe, die nicht bis zur Frist am 30. November 2010 unter REACH registriert, aber bis zum 1. Dezember 2010 in der EU vermarktet werden, müssen weiterhin bis zum 1. Januar 2011 eine C&L-Notifizierung bei der ECHA durchlaufen. Die für die REACH Registrierung geltende Schwelle von 1 Tonne pro Jahr gilt dabei nicht für die C&L-Notifizierung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Notifizierungsdossiers.

Sie sind verpflichtet ein C&L Notifizierungsdossier einzureichen für:
  • alle registrierungspflichtigen Stoffe unter REACH,

  • alle als gefährlich eingestuften Stoffe,

  • alle als gefährlich eingestuften Stoffe in importierten Gemischen, wenn der betreffende Stoff die Konzentrationsgrenze überschreitet, die zur Einstufung des Gemisches gemäß CLP Verordnung als gefährlich gilt und

  • registrierungspflichtige Stoffe, die bestimmungsgemäß aus importierten Artikeln freigesetzt werden.


Das Notifizierungsdossier umfasst Informationen
  • zum Unternehmen,

  • zur Identität des Stoffes,

  • zur Einstufung des Stoffes nach CLP Kriterien

  • Gründe, weshalb keine Einstufung erfolgte, falls eine Einstufung des Stoffes in einige, aber nicht in alle Gefahrenklassen oder Differenzierungen vorgenommen wurde:
    • fehlende Daten,

    • nicht schlüssige Daten oder

    • für die Nichteinstufung schlüssige Daten;


  • gegebenenfalls spezifische
    Konzentrationsgrenzwerte oder M-Faktoren mit entsprechender Begründung ihrer Festlegung und

  • Kennzeichnungselemente, einschließlich Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und zusätzlichen Gefahrenhinweisen.


Die Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen erfolgt elektronisch über das entsprechende Portal bei der ECHA.


Kontaktieren Sie uns unter:
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
t: +49 (0)30 - 847 18 271
E-Mail

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