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PAK Prüfung für die GS-Zeichenvergabe |
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Taunusstein, 30. April 2008
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Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) hat die verbindliche Prüfung auf PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) für die GS-Zeichenvergabe auf der Grundlage des Dokuments ZEK 01-08 der Akkreditierungsstelle ZLS beschlossen.
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Gemäß den Vorgaben müssen GS-Zertifizierungsstellen diese neue Anforderung ab 1. April 2008 umsetzen. Die Anforderungen umfassen ebenfalls die bestehenden SGS GS-Zertifizierungen. In Deutschland gab es mindestens zwei Rückrufe auf Grund der PAK-Belastung, als die Anforderung noch freiwillig umgesetzt werden konnte. Durch die PAK-Anforderung soll sichergestellt werden, dass alle GS-zertifizierten Produkte die gesetzlich vorgeschriebenen PAK-Grenzwerte einhalten. Beispielsweise wurde eine PAK-Belastung im Kabelmantel und Gehäuse sowie Griff eines Winkelschleifers nachgewiesen. Auch in der Kunststoffoberfläche eines Hammergriffes wurde eine PAK-Belastung festgestellt.
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Ausführliche Information finden Sie hier
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Ihr Ansprechpartner
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Consumer Testing Services Herr Dr. Jochen Ballach Im Maisel 14 65232 Taunusstein Telefon: +49 6128 744-117 Fax: +49 6128 744 - 205
jochen.ballach sgs.com
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