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News-Archiv: Nichtstaatliche Organisationen fordern Informationspflicht nach REACH ein

Verbraucherinformationen
 

Nichtstaatliche Organisationen fordern Informationspflicht nach REACH ein

Taunusstein, 21. Juli 2009


Steigender Druck auf Hersteller und Importeure
Verbraucher erhalten im Europäischen Chemikalienrecht erweiterte Auskunftsrechte – und nichtstaatliche Organisationen wie Greenpeace, der WWF oder ÖKO-TEST bedienen sich dieser Instrumente für ihre eigene Arbeit. So hat ÖKO-TEST die Hersteller und Importeure von Planschbecken und Laminatböden verdeckt angeschrieben und Auskünfte über besorgniserregende Substanzen zu ihren Produkten angefordert.

Die Ergebnisse und die eigenen Untersuchungen hat die Organisation in der Juli-Ausgabe ihrer Zeitschrift veröffentlicht

Artikel Ökotest: Macht’s klick?
Artikel Ökotest: Plitsch, klatsch

mit teilweise sehr kritischen Bewertungen für die Produkte.

Verbraucherrechte

Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller, Lieferanten und Verkäufer von Produkten gegenüber Konsumenten zu einer Auskunft, die binnen 45 Tagen nach der Anfrage gebührenfrei erteilt werden muss. Im Fokus stehen vor allem die als besonders gefährlich eingestuften SVHC, die „substances of very high concern“. Nach Aussage des REACH-Helpdesks der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fallen unter die Auskunftspflicht sogar Produkte, die vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 1. Jan. 2007 hergestellt wurden.

Es ist zu erwarten, dass sich NGO’s wie ÖKO-TEST verstärkt der Auskunftsrechte von Verbrauchern bedienen und diese künftig routinemäßig einsetzen, um Informationen von Herstellern zu erhalten.

Sind Sie auf die Konsequenzen aus REACH vorbereitet?

Selten hat die Europäische Kommission ein Regelwerk in Kraft gesetzt, das so komplex ist und so weit reichende Folgen für Produzenten und Importeure hat. Die Informationspflicht ist nur ein kleiner Ausschnitt dieser Konsequenzen. Dabei kommt der Informationspflicht in der Lieferkette noch eine weitaus größere Bedeutung zu, als der Auskunftspflicht gegenüber den Verbrauchern bezüglich der besorgniserregenden Substanzen.

Lösungen von SGS INSTITUT FRESENIUS

Wir von SGS INSTITUT FRESENIUS können Ihrem Unternehmen kostengünstige und effektive Lösungen anbieten. Unser Expertenwissen, unsere technische Unterstützung, unser globales Netzwerk hoch qualifizierter Wissenschaftler und bestens ausgerüsteter Labore stehen für Ihre Aufgaben zur Verfügung.

Nutzen Sie unsere

  • Beratungsleistungen rund um REACH und SVHC

  • SVHC Übersichtsanalyse um relevante Stoffe in Erzeugnissen nachzuweisen

  • SVHC Quantifizierung in Ihren Erzeugnissen und Importen.


Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein komplettes Portfolio an Prüfungen für Ihre Produkte auf Schadstoffe, Produktsicherheit und Fitness-For-Use an, das weit über die Anforderungen von REACH hinaus geht.

Kontaktieren Sie uns unter:
e: de.reachsgs.com
t: 030 847 18 271

Unter REACH Dienstleistungen finden Sie weiterführende Informationen.

Oder besuchen Sie unsere globale Webseite:

www.sgs.com/reach
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