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Mehr Sicherheit für Ihre Erzeugnisse – ECHA setzt in REACH neue Maßstäbe für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) |
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Berlin, 22. Oktober 2008
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Die europäische Chemikalienagentur verpflichtet Hersteller und Importeure innerhalb der unter REACh gesetzten Fristen besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen der Agentur zu melden. Kennen Sie Ihr Produkt und Ihre Verpflichtungen?
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Im Rahmen der REACh (Registrierung, Evaluierung, Autorisation und Beschränkung von Chemikalien) Verordnung haben Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender etliche Verpflichtungen, die u.a. folgende Bedingungen beinhalten können:
- Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen und/ oder
- die Meldepflicht für Stoffe
- sowie die Kommunikation von relevanten Information in der Lieferkette
Für Ende Oktober 2008 wird die offizielle Bestätigung einer Kandidatenliste für SVHC (substances of very high concern = besonders besorgniserregende Stoffe) durch die ECHA (europäische Chemikalienagentur) erwartet, was Sie zu den oben aufgeführten Bedingungen verpflichten kann. Ist Ihr Unternehmen bereit?
INFORMATIONSFLUSS ENTLANG DER LIEFERKETTE
Gemäß Artikel 33 der REACh Verordnung, ist jeder Lieferant verpflichtet den Abnehmern von Erzeugnissen (wie z.B. Groß- und Einzelhändler) ausreichende Informationen über das Vorkommen von SVHC aus der REACh Kandidatenliste in einer Konzentration von größer 0,1 Massenprozent (w/w) zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung von Erzeugnissen zu ermöglichen. Als Minimalanforderung muss die chemische Bezeichnung des besonders besorgniserregenden Stoffes mitgeteilt werden.
Auch auf Nachfrage eines Konsumenten muss der Lieferant eines Erzeugnisses unter dem oben genannten Bedingungen entsprechende Informationen weiterleiten. Die relevanten Informationen müssen gebührenfrei innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Informationsanfrage dem Anfragenden mitgeteilt werden.
Melde-/ Notifizierungspflicht für SVHC
SVHC stehen unter besonderer Aufmerksamkeit der ECHA. Ab Juni 2011 muss jeder Hersteller oder Importeur von Erzeugnissen der ECHA übereinstimmend mit Art. 7(4)[EC, No 1907/2006 REACh] melden, wenn im Erzeugnis Stoffe enthalten sind, die den Kriterien aus Art. 57 entsprechen und diese in Art. 59(1) identifiziert sind.
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Stoff ist in den Erzeugnissen mit größer 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten UND
- der Stoff ist in allen Erzeugnissen in einem Volumen von mehr als einer Jahrestonne pro Hersteller oder Importeur enthalten.
SVHC schließen Stoffe mit folgenden Eigenschaften ein:
- kanzerogen, mutagen oder reprotoxisch (CMR) der Kategorie 1 oder 2 gemäß Richtlinie 67/548/EEC
- persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) gemäß den Kriterien von Anhang XIII der REACh Verordnung und/ oder
- Einzelfallentscheidungen für bestimmte Stoffe, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis identifiziert worden sind, die vergleichbar besorgniserregende Effekte auf Mensch und Umwelt auslösen könnten, wie die oben aufgeführten Kategorien von Stoffen (z.B. endokrine Disruptoren).
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SVHC Kandidatenliste
Die ECHA hat am 9. Oktober 2008 eine Liste von 15 als SVHC vorgeschlagene Stoffe veröffentlicht:
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| Stoffname |
CAS Nummer |
Klassifizierung |
Mögliche Verwendungen |
| Anthracen |
120-12-7 |
PBT |
Als Verunreinigung in recyclten Weichmacherölen oder schwarzem Pigment (Russ) |
| 4,4'-Methylendianilin |
101-77-9 |
Karzinogen Kategorie 2 |
Als Rohmaterial zur Herstellung von Methylendiphenyl-diisocyanat für PUR (Hauptverwendung), Härter in Epoxiharzen, Klebstoffe |
Dibutylphthalat (DBP)
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84-74-2 |
Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2 |
Weichmacher in Polymeren und synthetischen Harzen; hauptsächlich in PVC. Weiterhin in Klebstoffen, Druckfarben, Lacken, geringe Anwendung in Verpackungsmaterialien und Kosmetik |
| 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus Xylol) |
81-15-2 |
vPvB |
Duftstoff in Körperpflege und Kosmetikprodukten |
| Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) |
117-81-7 |
Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2 |
Weichmacher in Polymeren und synthetischen Harzen, hauptsächlich PVC |
| Hexabromcyclododecan (HBCDD) und alle Haupt-Diastereoisomere identifiziert als (alfa–HBCDD, beta-HBCDD, y-HBCDD) |
5637-99-4 and 3194- 55-6 (134237-51-7, 134237-50-6, 134237-52-8) |
PBT |
Brandverzögerer, hauptsächlich in PS (in Gebäuden auch in brandverzögernde Textilien und elektrikischen/elektronischen Produkten |
Chlor-Alkane, C10-13 (Kurzkettige chlorierte Paraffine)
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85535-84-8 |
PBT |
Metallverarbeitungs-Schmierstoffe, einfetten von Leder, brandverzögernde Stoffe in Textilien, Gummi, Farben, Abdichtungsmittel, Klebstoffe |
Benzylbutylphthalat (BBP)
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85-68-7 |
Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2 |
Weichmacher in Polymeren und synthetischen Kunstharze, hauptsächlich PVC. Auch in Klebstoffen, Druckerfarben, Lacken, geringe Anwendung in Verpackungsmaterialien und Kosmetika |
| Bis(tributylzinn)oxid |
56-35-9 |
PBT |
Biozide in anti Schimmel Farben und anderen Biozidverwendungen, auch für industriellen Einsatz |
| Cobaltdichlorid |
7646-79-9 |
Karzinogen Kategorie 2 |
Absorbens für Gase, Feuchtigkeitsindikator, Herstellung von Vitamin B12, Beizfarbstoff für die Glasindustrie, fester Schmierstoff, Katalysator, unsichtbare Tinten, Beizfarbstoff, Herstellung von nichteisenhaltigen Metallen, Galvanisierung, Zusatzstoff in der Gummiproduktion usw |
| Diarsenpentaoxid |
1303-28-2 |
Karzinogen Kategorie 1 |
Färbemittel Industrie, Metallurgie (Härtung von Kupfer, Blei, Gold), Spezialglas, Holzschutzmittel |
| Diarsentrioxid |
1327-53-3 |
Karzinogen Kategorie 1 |
Entfärbung von Glas und Emalie, Anwendungen in der Glasindustrie, Holzschutzmittel |
| Triethylarsenat |
15606-95-8 |
Karzinogen Kategorie 1 |
Holzschutzmittel (wird nicht mehr vermarket), Pestizide, Elektrik und Elektronik, PVC |
| Bleihydrogenarsena |
7784-40-9 |
Karzinogen Kategorie 1; Reprotoxisch Kategorie 1 |
Holzschutzmittel (wird nicht mehr vermarket), Pestizide, Elektrik und Elektronik, PVC |
| Natriumdichromat |
7789-12-0 10588-01-9
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Karzinogen Kategorie 2, Mutagen Kategorie 2 Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2
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Herstellung anderer Cr-Erzeugnisse als Chromatpigmente, Verwendung in Farben und Kunststofffarben, Korrosionsschutz von Metallen, Vitamin K Produktion, Herstellung von farbigem Glas und keramischen Glasuren, Holzschutz, Produktion von etherischen Ölen und Duftstoffen |
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Da der Prozess bezüglich der vorgeschlagenen Stoffe ein dynamischer ist, wird die Kandidatenliste in der Zukunft erweitert werden. Wir empfehlen Ihnen daher diese Liste bei uns anzufragen. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular und wählen Sie dort REACh als Empfänger aus.
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Diese vorerst 15 SVHC können gewollt eingesetzt werden, zum Beispiel als: Weichmacher, brandverzögernde Substanzen, Biozide oder in anderen Funktionen als Additive. Sie können aber auch ungewollt in etlichen Verbraucherprodukten durch Verwendung von Recyclaten oder auf Grund der komplexen Herstellungsprozesse oder Einführung innerhalb der Lieferkette in die Erzeugnisse gelangen.
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Kontaktieren Sie uns unter:
Email: de.reach sgs.com Tel: 030 - 847 18 271
Unter REACH Dienstleistungen finden Sie weiterführende Informationen.
Oder besuchen Sie unsere globale Webseite: www.sgs.com/reach
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