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News-Archiv: GVO - Sichere Bestimmung von gentechnisch veränderten Organismen

Verbraucherinformationen
 

GVO - Sichere Bestimmung von gentechnisch veränderten Organismen

Hamburg, 05. März 2007


Die Gentechnikb
Mittels Gentechnik kann die DNA als Träger der Erbinformation so verändert werden, dass zum Beispiel neue Gene aus anderen Organismen eingeführt werden oder eigene Gene modifiziert werden. Die entstehenden Organismen werden dann als GVO (gentechnisch veränderte Organismen) bzw. GMO (genetically modified organism) bezeichnet.
Die Gentechnik nimmt heute in der Landwirtschaft sowie Lebens- und Futtermittelindustrie einen festen Platz ein.

Kennzeichnung
In der EU-Verordnung 1829/2003 sind die Kennzeichnungsrichtlinien für GVO definiert. In der Verordnung wurden der Grundsatz der "Rückverfolgbarkeit" und die Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelindustrie festgelegt.

Kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe die:
• aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind
• selbst ein gentechnisch veränderter Organismus sind
• gentechnisch veränderte Organismen enthalten

Folgende Schwellenwerte gelten in der Europäischen Union:
0,9% für alle in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
0,5% für alle in der EU als sicher bewertete, aber noch nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
0,0 % für alle in der EU nicht zugelassene oder sicherheitsbewertete gentechnisch veränderte Pflanzen

Die GVO- Analyse:
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert geeignete analytische Methoden. Für den Nachweis gentechnischer Veränderungen auf DNA-Ebene gibt es drei Möglichkeiten:

Screening:
Um Pflanzen neue Eigenschaften verleihen zu können, müssen zusätzlich zu den entsprechenden Genen bestimmte regulatorische DNA-Sequenzen wie beispielsweise Promotoren und Terminatoren stabil integriert werden. Oftmals werden die gleichen Regulator-Sequenzen in unterschiedlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verwendet. Der Nachweis eines solchen Regulators ist deshalb lediglich ein starkes Indiz für eine gentechnische Veränderung, eine genaue Bestimmung des entsprechenden GVO ist allerdings nicht möglich.

Konstruktspezifischer Nachweis:
Bei einem Gen-Konstrukt handelt es sich um ein oder mehrere Gene und die notwendigen regulatorischen Sequenzen. Identische Konstrukte sind häufig in verschiedenen Pflanzenarten transformiert worden, so dass der Nachweis eines Konstruktes zwar eine bestimmte gentechnische Veränderung nachweist, aber keine Aussage über die spezifische Pflanzenart erlaubt.

Eventspezifischer Nachweis:
Hierbei wird der exakte Übergangsbereich zwischen dem eingebrachten Konstrukt und der Wirts-DNA detektiert. Während Screening- und Konstrukt-Nachweise allein nur Hinweise auf eine gentechnische Veränderung geben können und zur genauen Identifizierung weitere analytische Schritte notwendig sind, gelten Event-Nachweise als direkt und erlauben eine sofortige zweifelsfreie Identifizierung des jeweiligen GVO.

Kontakt
SGS Germany GmbH

Thomas Hülseberg
Weidenbaumsweg 137
D-21035 Hamburg
t + 49 40 8 83 09 415, f + 49 40 8 83 09 174

www.de.sgs.com



GVO-Broschüre zum Download
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