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News-Archiv: Gefahren durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung

Verbraucherinformationen
 

Gefahren durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung

Taunusstein, den 13. April 2010


Im Rahmen eines gemeinsamen EU-Marktüberwachungsprojekts wurde die Sicherheit von Kinderkleidung durch Marktaufsichtsbehörden in elf Mitgliedsstaaten überprüft.

Das Projekt konzentrierte sich auf Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung hinsichtlich eines möglichen Strangulierungsrisikos. Bei der Untersuchung von über 16.000 Kleidungsstücken zeigte sich, dass mehr als 10% nicht der europäischen Norm EN 14682 entsprechen und daher ein Risiko für Kinder darstellen.

Im Speziellen definiert die europäische Norm EN 14682 genaue Anforderungen an Kinderbekleidung mit Kordeln, Zugbändern oder ähnlichen Accessoires.
Dabei unterscheidet die Norm EN 14682 zwischen Kleidung für junge Kinder bis zu 7 Jahren und Kleidung für ältere Kinder sowie Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren (bzw. einer Körperhöhe bis einschließlich 134 cm oder größer).
So sollten bei Kleidung für Kinder bis 7 Jahren keine Kordeln im Hals- und Nackenbereich verwendet werden. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sollten die Kordeln in diesem Bereich nicht länger als 7,5 cm sein. Im Hüft- oder Taillenbereich sollen generell keine Kordeln mit einer Länge von mehr als 14 cm angebracht sein.

In den letzten Jahren ereigneten sich immer wieder Unfälle, verursacht durch Kinderbekleidung mit Kordeln oder Zugbändern, die zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen führten. Für Kleinkinder besteht die Gefahr, dass die Kordeln im Hals- und Nackenbereich an Spielgeräten wie Rutschen hängenbleiben und die Kinder stranguliert werden. Für ältere Kinder ist das Risiko sehr groß, dass sich die Kordeln an bewegenden Fahrzeugen wie Bustüren, Aufzüge, Skilifte oder Fahrrädern verfangen. Daneben bergen elastische Kordeln die Gefahr von Augen- oder Gesichtsverletzungen.

Daher startete PROSAFE (einer Nonprofit Organisation der europäischen Marktüberwachungsbehörden) eine Initiative, um die Sicherheit der am Markt erhältlichen Kinderkleidung zu überprüfen und den Anteil an gefährlichen Produkten zu reduzieren. Es wurden zahlreiche Abhilfemaßnahmen veranlasst sowie Meldungen zu unsicheren Produkten über RAPEX (Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten) veröffentlicht. Eine Übersicht über die Sicherheitsstudie und deren praktische Relevanz wurde von der Europäischen Kommission in einem „Fragen und Antworten“ Dokument zusammengefasst.

Der Studie übergeordnet ist die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit. Diese besagt, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das schließt sowohl die physikalische als auch die chemische Sicherheit ein. Diese Sorgfaltspflicht kommt dem Hersteller oder Inverkehrbringer zu.

SGS INSTITUT FRESENIUS unterstützt Sie die gesetzlichen Anforderungen jederzeit und verlässlich zu erfüllen. Wir analysieren und testen ihre Produkte auf chemische und physikalische Sicherheit unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetze und Verordnungen in unserem Textillabor. Sprechen Sie uns persönlich darauf an, welche individuellen Dienstleistungen für Sie wichtig sind.

Ihr Kontakt:
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
Consumer Testing Services (CTS)
Im Maisel 14
D – 65232 Taunusstein
Tel. +49 6128 744-282
Fax +49 6128 744-201
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