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News-Archiv: Die ersten zulassungspflichtigen SVHC-Stoffe unter REACH

Verbraucherinformationen
 

Die ersten zulassungspflichtigen SVHC-Stoffe unter REACH

Taunusstein, den 18. März 2011


Die ersten SVHC-Stoffe wurden von der ECHA-Kandidatenliste in den Anhang XIV der REACH VO übernommen und sind damit zulassungspflichtig. Mit der Veröffentlichung des Anhang XIV vom 17.02.2011 unterliegen die folgenden Stoffe dem Zulassungsverfahren:

Stoffname CAS N°
Moschus- Xylol 5-tert-Butyl-2, 4, 6 – dinitro-m-xylol 18- 15-2
MDA 4,4’-Diaminodiphenyl-methan 101-77-9
HBCDD Hexybromcyclododekan 3194-55-6; 25637-99-4; 134237-50-6; 134237-51-7;134237-52-8
DEHP Bis(2-ethylhexyl)phthalat 117-81-7
BBP Benzylbutylphthalat 85-68-7
DBP Dibutylphthalat 84-74-2

Diese sechs Stoffe dürfen nur noch bis zum sogenannten „sunset date“ (Ablauftermin) ohne Zulassungsgenehmigung von Herstellern, Importeuren und Nachgeschalteten Anwendern zur Verwendung in Verkehr gebracht werden, oder von den Akteuren selbst verwendet werden.

Antragsschluss* Ablauftermin*
Moschus- Xylol 21.01.2013 21.07.2014
MDA 21.01.2013 21.07.2014
HBCDD 21.01.2014 21.07.2015
DEHP 21.07.2013 21.01.2015
BBP 21.07.2013 21.01.2015
DBP 21.07.2013 21.01.2015

* laut Amtsblatt der Europäischen Union L44/ 5 vom 18.02.2011 - Diese Fristen könnten sich ändern.

Wird eine spezifische Verwendung nach dem jeweiligen Ablauftermin angestrebt, muss ein Zulassungsantrag an die ECHA bis spätestens 18 Monate vor dem Ablauftermin gestellt werden. Ein Nachgeschalteter Anwender kann den genehmigungspflichtigen Stoff dann weiterhin verwenden, wenn einem Akteur in der Lieferkette eine Genehmigung für die entsprechende Verwendung vorliegt.

Der Zulassungsantrag umfasst eine Bewertung, die zeigt, dass die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Verwendung des Stoffes angemessen beherrscht werden (Stoffsicherheitsbericht), eine Bewertung möglicher Substitutionsmöglichkeiten des Stoffes und optional eine sozioökonomische Analyse. Die Hürden für eine Zulassung sind neben den signifikanten Kosten sehr hoch.

SGS INSTITUT FRESENIUS unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung einer entsprechenden Dokumentation für den Zulassungsantrag.

Ihr Kontakt:
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
t: +49 (0)30 - 847 18 271

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