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Bisphenol A in Säuglingsflaschen EU-weit verboten |
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Taunusstein, den 15. März 2011
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Die Europäische Union hat auf Veranlassung der Mitgliedsstaaten Dänemark und Frankreich eine Änderung der bisherigen Kunststoffrichtlinie 2002/72/EG erwirkt. Die als hormonell wirksam geltende Substanz Bisphenol. A (kurz: BPA) darf demnach für die Herstellung von Säuglingsflaschen aus Kunststoff ab dem 1. März nicht mehr verwendet und ab dem 1. Juni in dieser Form auch nicht mehr in die EU importiert werden.
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Derzeit sind die Auswirkungen der Substanz auf die menschliche Gesundheit noch nicht abschließend beurteilt. In der zugrundeliegenden Änderungsrichtlinie 2011/8/EG handelt die EU auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips, da Säuglinge als die empfindlichste Bevölkerungsgruppe gelten. Die EU erlässt daher diese Präventivmaßnahme in Bezug auf die Verwendung von BPA in Säuglingsflaschen.
Bisphenol A wird als Industriechemikalie u.a. für die Herstellung von Polycarbonat-kunststoffen verwendet. Beim Erwärmen von Säuglingstrinkflaschen kann dieser Stoff auf das Lebensmittel übergehen.
Der europäische Markt hat frühzeitig auf das Verbot reagiert. Bis Mitte 2011 sollten alle Produkte ausgetauscht worden sein, so dass dieses Verbot vor allem für Händler und Importeure wichtig ist.
BPA kann in allen anderen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff weiterhin verwendet werden, es gelten nach wie vor die Bestimmungen der Richtlinie 2002/72/EG und deren Ergänzungen.
SGS INSTITUT FRESENIUS übernimmt für Ihre Produkte die Bestimmung von BPA - sowohl in Kunststoffen als auch in Lebensmittelsimulanzien.
Ihr Ansprechpartner Dr. Karlheinz Blay t: 06128 744 495 E-Mail
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