Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts ist seit Juli 2009 in Kraft. Damit werden bestehende Regelungen in der Abfallwirtschaft in einem Regelwerk zusammengeführt und mit dem EU-Recht harmonisiert. Die Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analytikmethodik wurden präzisiert und dem Stand der Technik angepasst. Unter anderem fordert die neue DepV, dass die Probenahme nur von Personen durchgeführt wird, die über die Sachkunde nach LAGA Richtlinie PN 98 verfügen. Diese Sachkunde wird durch unseren Probenehmer-lehrgang vermittelt und kann den Behörden bei Bedarf vorgelegt werden. mehr
In dem jetzigen Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung wird für die Probenahme von mineralischen Reststoffen die Einhaltung der DIN EN 932-1 gefordert. Die europäische Norm DIN EN 932-1 von 1996 legt Verfahren zur Entnahme von Proben aus Gesteinskörnungen aus Lieferungen sowie aus Aufbereitungs- und Bearbeitungsanlagen fest. Diese Norm wird europaweit für die Prüfungen von bautechnischen und chemischen Eigenschaften von Baustoffen angewendet. mehr
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