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Trinkwasserüberwachung nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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Trinkwasserüberwachung nach TrinkwV

 

Trinkwasser unterliegt strengen Qualitätsnormen. Maßgeblich dafür ist die TrinkwV 2001. Sie ist die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben in nationalem Recht. Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben könnten, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Der gesetzliche Rahmen definiert u. a.

  • Verantwortlichkeiten

  • Untersuchungsparameter und Grenzwerte

  • Untersuchungshäufigkeiten


Damit unterliegen die öffentlichen Wasserversorger aber auch Eigenversorgungen und industrielle Wasserversorgungen einer Untersuchungspflicht sowie der Überwachung durch die Gesundheitsbehörden.

Im Einzelfall werden die individuellen Untersuchungsprogramme in Abstimmung zwischen der Überwachungsbehörde, Wasserversorger und dem Untersuchungslabor erarbeitet.

Die Dienstleistungen von SGS INSTITUT FRESENIUS unterstützen die verschiedenen Teilaspekte der Trinkwassergüteüberwachung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten oder individueller Qualitäts-sicherungsmaßnahmen mit:

  • Beratung

  • Erstellung und Verwaltung von Wartungsplänen

  • Akkreditierter Probenahme

  • Mikrobiologischer und chemischer Analytik

  • Sonderanalytik zur Fehler- und Schadensanalyse und Problemlösung

  • Bericht und Datentransfer


Die Untersuchungsparameter sind im Wesentlichen in den Anlagen 1-3 der Trinkwasserverordnung zusammengestellt. Aufgrund der Spielräume der Überwachungsbehörden entstehen regional (landes- und amtsbezirksspezifisch) unterschiedlichste Ausprägungen in Bezug auf zu untersuchende Parameter und deren Häufigkeiten.

Von der Trinkwasserüberwachung sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung wie Stadtwerke, Kommunen, Verbände und andere Versorgungsunternehmen einschließlich wasserfördernder Industrieunternehmen betroffen.

Sie unterliegen der in der Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 begründeten gesetzlichen Überwachungspflicht oder müssen im Rahmen einer eigenen Sorgfaltspflicht einwandfreie Trinkwasserqualität nachweisen. Hierzu werden nach abgestimmten Überwachungsplänen regelmäßig Wässer entnommen. Das können zum Beispiel sein: Proben der für die Trinkwasserversorgung genutzten Rohwässer, verschiedener Aufbereitungsschritte, der Speicherbehälter sowie auf dem weiteren Transportweg bis hin zum Verbraucher.

Die Wasserversorgungsunternehmen müssen die Probenahme und Untersuchung durch unabhängige zugelassene und akkreditierte Laboratorien durchführen lassen. Beratung und Schulung sowie Informationsforen tragen zur Problemlösung und zu Aufbau und Erhalt der fachlichen Qualifikation des Kundenpersonals bei.

Trinkwasserüberwachung setzt in der Regel die lokale Präsenz und schnelle mikrobiologische Untersuchungen voraus. Kundenbindungen und die lokalen Netzwerke sind relativ stabil und basieren auf gewachsenen persönlichen Beziehungen.

MEHRWERT DURCH SGS INSTITUT FRESENIUS


  • Großes Leistungsspektrum verfügbar

  • Kompetente und durch Verbraucher und Behörden gleichermaßen anerkannte Dienstleistung

  • regionale Präsenz

  • Stabiles Unternehmen und konstante Betreuung

  • Nationales und Internationales Netzwerk

  • Sichere Datenhaltung im SAP auf internationalem Standard mit Nutzung Internetportal für Ergebnisvorabberichterstattung

  • Qualitativ hochwertige Dienstleistung

  • Hohe Analysenkapazitäten und schneller Bearbeitungszeit


Darüber hinaus verfügen wir über ein breites Servicespektrum:

  • Schulung

  • Hygienedienstleistungen

  • Entsorgungsthemen

  • Raumluft

  • Zertifizierungen


Ihr Ansprechpartner

SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
ENVI SBO
Im Maisel 14
D-65232 Taunusstein

t: 0800 222 5 666
f: 0800 222 5 777
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