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AT4 und GB21 Analytik

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AT4 und GB21 Analytik

 

Durch die Neuregelung der Ablagerung von Siedlungsabfällen dürfen nach dem 1. Juni 2005 nur noch Abfälle abgelagert werden, die alle Zuordnungswerte des Anhanges 1 bzw. 2 der Abfall-Ablagerungsverordnung (AbfAblV) einhalten.

Entsprechend Anhang 3 der neuen Deponieverordnung (DepV) vom 16.07.2009 werden Abfälle aus der mechanisch biologischen Restabfallbehandlung (MBA) mit einem höheren organischen Anteil abgelagert.

Um die damit verbundenen Emissionen durch Bildung von Deponiegas und Sickerwasser gering zu halten, wird eine Stabilisierung der Abfälle auf eine geringe biologische Restaktivität gefordert. Die Parameter AT4 und GB21 kennzeichnen den Anteil der organischen Substanz im Abfall, welcher mikrobiologisch abbaubar ist und zu unerwünschter Deponiegasbildung bzw. Schadstofffracht im Sickwasserpfad führen kann. Auch die 30. BImSchV definiert im Ausnahmefall der offenen Nachrotte Grenzwerte für die Atmungsaktivität.

Unsere Leistungen
Analytik
  • Durchführung von Gärtests (GB21) und Atmungstests (AT4)

  • Bestimmung der Parameter nach DepV Anhang 3

  • Untersuchung von Sickerwässern und Abwässern

  • Analytik von hochkalorischen Fraktionen und Sekundärbrennstoffen (u.a. Heizwert/Brennwert)

  • Bestimmung des biogenen Anteils

  • Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten lt. BioStoffV §7


Probenahme, Probenlogistik
  • Wir bieten Konzepte von der Probenahme bis zur Abholung bereits genommener Proben an. Sprechen Sie uns an.


Ihre Vorteile
  • Attraktives Preisgefüge

  • Ein kompetenter Partner für alle Analytikfragen

  • Hohe Analysen-Kapazität auch für große Probenmengen

  • Schnellste Bearbeitung garantiert
    rechtzeitige Informationen zur Prozesskontrolle

  • Deutschlandweit vertreten

  • Internationale Projektabwicklung im Rahmen der SGS Gruppe


Datenblatt AT4 und GB21 Analytik

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