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Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) hat die verbindliche Prüfung auf PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) für die GS-Zeichenvergabe auf der Grundlage des Dokuments ZEK 01-08 der Akkreditierungsstelle ZLS beschlossen. Gemäß den Vorgaben müssen GS-Zertifizierungsstellen diese neue Anforderung ab 1. April 2008 umsetzen. Die Anforderungen umfassen ebenfalls die bestehenden SGS GS-Zertifizierungen. |
In Deutschland gab es mindestens zwei Rückrufe auf Grund der PAK-Belastung, als die Anforderung noch freiwillig umgesetzt werden konnte. Durch die PAK-Anforderung soll sichergestellt werden, dass alle GS-zertifizierten Produkte die gesetzlich vorgeschriebenen PAK-Grenzwerte einhalten. Beispielsweise wurde eine PAK-Belastung im Kabelmantel und Gehäuse sowie Griff eines Winkelschleifers nachgewiesen. Auch in der Kunststoffoberfläche eines Hammergriffes wurde eine PAK-Belastung festgestellt.
Zeitvorgaben der ZLS zur PAK-Regelung und zum GS-Zeichen
- Für Zertifikate, die ab 1. April 2008 ausgestellt werden (einschließlich laufender Projekte, die nach diesem Datum fertig gestellt werden), müssen die neuen PAK-Anforderungen erfüllt werden.
- Zertifikate, die vor dem 1. April 2008 ausgestellt wurden, sind vorerst gültig. Bei regelmäßigen Kontrollmaßnahmen müssen die oben genannten Vorschriften zwingend eingehalten werden.
Einzuhaltende PAK-Grenzwerte
Die Grenzwerte für Verbraucherprodukte (einschließlich Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln sowie Spielzeuge, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden und Produkte für die Kinderpflege) können der folgenden Tabelle entnommen werden
| Parameter |
Kategorie 1* |
Kategorie 2 |
Kategorie 3 |
| x |
Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln oder Materialien, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden und Spielzeug für Kinder unter 36 Monate |
Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt länger als 30 sek. (längerfristigem Hautkontakt) und Spielzeug, das nicht unter Kategorie 1 fällt |
Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt bis zu 30 s (kurzfristiger Hautkontakt) oder ohne Hautkontakt |
Benzo[a]pyren mg/kg
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nicht nachweisbar (unter 0,2)
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1 |
20 |
Summe 16 PAK (EPA) mg/kg
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Nicht nachweisbar (unter 0,2)
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10 |
200 |
Werden die Höchstwerte der Kategorie 1 überschritten, die Höchstwerte der Kategorie 2 aber noch eingehalten, kann der Nachweis der Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln oder der Mundschleimhaut durch eine zusätzliche spezifische Migrationsprüfung der PAK-Komponenten entsprechend DIN EN 1186ff und § 64 LFGB 80.30-1 nachgewiesen werden. Die Ergebnisse der Migration sind nach lebensmittelrechtlichen Maßstäben zu bewerten.
Testanforderungen
Nur die Analyseberichte von zugelassenen Laboren, die die vorgegebenen Prüfmethoden exakt befolgen, werden als Grundlage für die GS-Zeichenvergabe anerkannt. Die PAK-Prüfung für das GS-Zeichen konzentriert sich hauptsächlich auf:
- Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln oder Materialien, die in den Mund genommen werden können, und Spielzeuge für Kinder unter 3 Jahren
- Griffe oder Bedienflächen aus Polymeren (Kunststoff und Gummi) und Materialien, bei denen absehbar ist, dass sie auch bei geringer Fehlanwendung des Produkts mit der Haut in Kontakt kommen
- Materialien mit markantem Geruch, die möglicherweise mit Konservierungsmitteln behandelt wurden (Naphtalin und Methylnaphtalin), die zu erhöhten PAK-Konzentrationen führen.
Die folgenden Materialien müssen nicht in der Bewertung berücksichtigt werden:
- Materialien, die nicht oder nur mit Hilfe von Werkzeugen zugänglich sind
- Materialien, die nach einer Risikoanalyse für die PAK-Prüfung irrelevant gelten.
Hilfe von SGS
SGS hilft Ihnen, das Risiko zu kontrollieren. Wir haben an der Entwicklung der PAK-Prüfmethode mitgewirkt, die für die GS-Zeichenvergabe durchgeführt werden muss. Daher verfügen wir in unserem globalen SGS-Netzwerk über Expertenwissen für die PAK-Prüfung im Rahmen der GS-Zertifizierung.
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