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REACH in der Automobilindustrie |
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Nach der Stellungnahme vom Verband der Automobilindustrie wird REACH die Automobilindustrie fordern, indem Ersatzstoffe für vom Markt genommene Chemikalien notwendig, Notifizierung von bestimmten Substanzen in Artikeln (Erzeugnissen) und Kommunikation innerhalb der Lieferkette erforderlich werden.
Der von der Automobilindustrie erstellte Leitfaden erläutert die wichtigsten REACH-Pflichten und Aufgaben und soll die Kommunikation in der Lieferkette erleichtern.
Mit dem Leitfaden wird eine synchronisierte und koordinierte Vorgehensweise zu den Aktivitäten der Automobilindustrie insgesamt angestrebt. |
Stellen Sie einen reibungslosen Ablauf Ihrer Produktion auch unter den Anforderungen der REACH-Verordnung sicher. Überprüfen Sie, ob aufgrund der Verordnung für Ihre Produkte Registrierungs-, Notifizierungs- oder Informationspflichten bestehen. Verfolgen Sie auch die Fortentwicklung der nach Artikel 59 Abs. 1 REACH erstellten Liste der sogenannte besorgniserregenden Stoffe/SVHC (Stand Okt. 2008: 15 Stoffe), sowie die geltenden Anforderungen gem. Artikel 7 Abs. 2 REACH (Meldepflicht SVHC).
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte dem Begriff des Erzeugnisses gemäß der Definition des Artikels 3 Nr. 3 REACH entspricht. Handelt es sich dabei um Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, enthaltene Stoffe bestimmungsgemäß freizusetzen (Artikel 7 Abs. 1 REACH), so sind Sie von der Registrierungspflicht betroffen. Für Komponenten für die Automobilindustrie sollten die relevanten Daten in die IMDS Datenbank eingepflegt werden.
IMDS 6.1 kann für folgende REACH-Zwecke genutzt werden:
- IMDS-Materialdatenblatt als Informationsgrundlage der stofflichen Zusammensetzung
- REACH Ansprechpartner im IMDS festlegen
- SVHC im IMDS kennzeichnen
- Prüfung eigener und eingehender MDB auf SVHC
Beachten Sie, dass:
- Firmen, die sich nicht an die REACH Verordnung halten, Ihre Produkte nicht mehr vermarkten können und dürfen.
- Geschäftsabläufe können durch REACH zumindest zeitlich negativ beeinflusst werden, somit könnten sogar Lieferketten unterbrochen werden.
- Firmen, die sich Ihrer REACH Verantwortungen bewusst sind und eine strategische Angehensweise verfolgen, eine Wettbewerbsvorteil haben.
Hier können Sie sich die Strategie von Daimler (PDF 2.4 MB) als Beispiel downloaden.
SGS INSTITUT FRESENIUS verfügt über die Spezialisten, die erforderlichen akkreditierten Labore und das notwendige Know-how, um Sie bei der Einhaltung von Ihren REACH Pflichten kompetent zu unterstützen.
Wir haben langjährige Erfahrung mit Testverfahren zur Überprüfung von Chemikalien auf Abbaubarkeit, Ökotoxikologie, Umweltverhalten und sind im Bereich der in-vitro Ersatzmethoden aktiv. SGS Institut Fresenius führt seit 1992 GLP Studien zur Registrierung von Chemikalien, Bioziden, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch. Des Weiteren steht Ihnen die SGS z.B. bei der Charakterisierung Ihrer Stoffe oder bei einem Screening für Erzeugnisse im Hinblick auf zulassungbedürftige Substanzen zur Seite.
Wir beraten Sie gerne und sichern Ihnen die notwendige Unterstützung rechtzeitig zu, um eine fristgerechte Abwicklung Ihrer Anforderungen, vor allem in Hinsicht auf den Stoffsicherheitsbericht (CSR: Chemical Safety Report) zu gewährleisten.
 REACH: Überblick und Zeitschiene für die Automobilindustrie (PDF)
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SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH REACH Services Goerzallee 305a 14167 Berlin
t +49 (0)30 847 18-271 f +49 (0)30 847 18-150
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